Bei einem Mehrfamilienhaus welches nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) geteilt wurde, stehen die einzelnen Wohnungen im Eigentum unterschiedlicher Personen. Aus dieser Personengruppe ergibt sich die Gemeinschaft der Eigentümer bzw. WohnEigentümerGemeinschaft. Hierbei ist jeder Eigentümer für die Verwaltung seines eigenen Sondereigentums zuständig. Für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird in der Regel eine professionelle Hausverwaltung bestellt. Zwar kann prinzipiell auch einer der Eigentümer als Hausverwalter einberufen werden, dies ist jedoch aufgrund der Komplexität und der gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht zu empfehlen. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) am 01.12.2020 hat außerdem jeder Eigentümer der Gemeinschaft das Recht eine zertifizierte Wohnimmobilienverwaltung zu verlangen. In der Praxis ergeben sich daraus unteranderem folgende Zuständigkeiten und Aufgaben für uns als Hausverwaltung:
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellen
- Heizkostenabrechnung unter berücksichtigung der Heizkostenverordnung
- Buchführung über sämtlich Einnahmen und Ausgaben
- Erhaltung und angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Ansammlug einer Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage)
- Festsetzung und Kontrolle von Hausgeldvorschüssen der Eigentümer
- Verwalten der Bankkonten
- Festsetzen von Sonderumlagen
- Personalangelegenheiten von Angestellten der WEG
- Durchführung der Eigentümerversammlung und führen einer Beschlusssammlung
- Regelmäßige Objektbegehung
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten