Als Eigentümer einer Wohneinheit innerhalb eines Mehrfamilienhauses welches nach dem Wohneigentumsgesetzt (WEG) geteilt wurde, sind Sie erst einmal selbst für die Verwaltung Ihres Sondereigentums verantwortlich. Unseren professionellen Dienst als Wohnimmobilienverwalter bieten wir Ihnen auch in dieser Konstallation an, die Aufgaben für uns als Verwalter sind prinzipiell ähnlich wie bei der Mietverwaltung, nur eben für einzelne Wohneinheiten und nicht für die gesamte Liegenschaft.