Vermietete Liegenschaften welche im Besitz eines einzelnen Eigentümers stehen, müssen per Gesetz nicht zwingend durch eine Hausverwaltung verwaltet werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind durch das Mietrecht innerhalb des BGB´s geregelt, dass Wohneigentumsgesetzt (WEG) ist hierbei nicht maßgebend. Dennoch ergeben sich im auch Alltag eines Vermieters zahlreiche anspruchsvolle Aufgaben, welche wir gerne für Sie übernehmen:
- Mieter-Suche und Abschluss von rechtssicheren Mietverträgen
- Wohnungsübergabe
- Mieteingangskontrolle und Inkasso bei säumigen Mietern
- Erstellen der jährlichen Betriebskostenabrechnung
- Erhöhung der Kaltmiete im gestzlichen Rahmen
- Korrespondenz mit den Bewohnern
- Koordination von Handwerkern bei Instandsetzung und Renovierung
- Zahlung von Rechnungen und Buchführung