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    Mietverwaltung in Lörrach

    Vermietete Liegenschaften welche im Besitz eines einzelnen Eigentümers stehen, müssen per Gesetz nicht zwingend durch eine Hausverwaltung verwaltet werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind durch das Mietrecht innerhalb des BGB´s geregelt, dass Wohneigentumsgesetzt (WEG) ist hierbei nicht maßgebend. Dennoch ergeben sich im auch Alltag eines Vermieters zahlreiche anspruchsvolle Aufgaben, welche wir gerne für Sie übernehmen:

     

    • Mieter-Suche und Abschluss von rechtssicheren Mietverträgen
    • Wohnungsübergabe 
    • Mieteingangskontrolle und Inkasso bei säumigen Mietern
    • Erstellen der jährlichen Betriebskostenabrechnung
    • Erhöhung der Kaltmiete im gestzlichen Rahmen
    • Korrespondenz mit den Bewohnern
    • Koordination von Handwerkern bei Instandsetzung und Renovierung
    • Zahlung von Rechnungen und Buchführung

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