Immobilienverwaltung
Wilhelm
Ihre Hausverwaltung
in Lörrach

Was uns auszeichnet
Kundenorientiert
Bei der Arbeit als Hausverwalter geht es nicht nur um Immobilien, sondern auch um Menschen. Sie sind unser Kunde und deshalb stehen Sie bei uns im Fokus
Digital
Briefe werden bei uns nicht versendet, wir arbeiten ausschließlich digital. Das spart uns Zeit, und Ihnen bares Geld
Verantwortungvoll
Wir verwalten Ihr Vermögen, dessen sind wir uns bewusst. Deshalb handeln wir stehts in Ihrem Interesse und zwar zuverlässig und verbindlich
Unsere Leistungen im Überblick
Mietverwaltung
Vermietete Liegenschaften welche im Besitz eines einzelnen Eigentümers stehen, müssen per Gesetz nicht zwingend durch eine Hausverwaltung verwaltet werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind durch das Mietrecht innerhalb des BGB´s geregelt, dass Wohneigentumsgesetzt (WEG) ist hierbei nicht maßgebend. Dennoch ergeben sich im auch Alltag eines Vermieters zahlreiche anspruchsvolle Aufgaben, welche wir gerne für Sie übernehmen:
- Mieter-Suche und Abschluss von rechtssicheren Mietverträgen
- Wohnungsübergabe
- Mieteingangskontrolle und Inkasso bei säumigen Mietern
- Erstellen der jährlichen Betriebskostenabrechnung
- Erhöhung der Kaltmiete im gestzlichen Rahmen
- Korrespondenz mit den Bewohnern
- Koordination von Handwerkern bei Instandsetzung und Renovierung
- Zahlung von Rechnungen und Buchführung

WEG-Verwaltung
Bei einem Mehrfamilienhaus welches nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) geteilt wurde, stehen die einzelnen Wohnungen im Eigentum unterschiedlicher Personen. Aus dieser Personengruppe ergibt sich die Gemeinschaft der Eigentümer bzw. WohnEigentümerGemeinschaft. Hierbei ist jeder Eigentümer für die Verwaltung seines eigenen Sondereigentums zuständig. Für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird in der Regel eine professionelle Hausverwaltung bestellt. Zwar kann prinzipiell auch einer der Eigentümer als Hausverwalter einberufen werden, dies ist jedoch aufgrund der Komplexität und der gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht zu empfehlen. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) am 01.12.2020 hat außerdem jeder Eigentümer der Gemeinschaft das Recht eine zertifizierte Wohnimmobilienverwaltung zu verlangen. In der Praxis ergeben sich daraus unteranderem folgende Zuständigkeiten und Aufgaben für uns als Hausverwaltung:
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellen
- Heizkostenabrechnung unter berücksichtigung der Heizkostenverordnung
- Buchführung über sämtlich Einnahmen und Ausgaben
- Erhaltung und angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Ansammlug einer Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage)
- Festsetzung und Kontrolle von Hausgeldvorschüssen der Eigentümer
- Verwalten der Bankkonten
- Festsetzen von Sonderumlagen
- Personalangelegenheiten von Angestellten der WEG
- Durchführung der Eigentümerversammlung und führen einer Beschlusssammlung
- Regelmäßige Objektbegehung
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten

Sondereigentums-Verwaltung
Als Eigentümer einer Wohneinheit innerhalb eines Mehrfamilienhauses welches nach dem Wohneigentumsgesetzt (WEG) geteilt wurde, sind Sie erst einmal selbst für die Verwaltung Ihres Sondereigentums verantwortlich. Unseren professionellen Dienst als Wohnimmobilienverwalter bieten wir Ihnen auch in dieser Konstallation an, die Aufgaben für uns als Verwalter sind prinzipiell ähnlich wie bei der Mietverwaltung, nur eben für einzelne Wohneinheiten und nicht für die gesamte Liegenschaft.
